Update: Mieter und Vermieter teilen CO2-Preis ab 2023

9. Dezember 2022

Bundesrat stimmt Gesetz zu / 10-Stufen-Modell für Berechnung

Der Bundesrat hat am 25.11.2022 dem Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten zugestimmt. Ab 2023 wird demnach der CO2-Preis zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt. Grundlage dafür ist ein 10-Stufen-Modell - je nach Energiestandard der Immobilie unterscheidet sich die Kostenaufteilung. Die Neuregelung soll für alle Abrechnungszeiträume ab Januar 2023 gelten und am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Alle Infos und Details.

Update 25.11.2022: Der Bundesrat hat dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden - es soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.


Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben - die sogenannte CO2-Abgabe. Dieser CO2-Preis verteuert beispielsweise das Heizen mit Öl und Gas. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen.

CO2-Preis wird künftig zwischen Mietern und Vermietern geteilt
Für Wohngebäude wird ab 2023 ein Stufenmodell eingeführt, dass die CO2-Kosten anhand der energetischen Qualität des Gebäudes aufteilt.

Für Wohngebäude und Gebäude mit gemischter Nutzung gilt ab 2023:
Mit einem Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten künftig anteilig umgelegt: Je schlechter die energetische Qualität des jeweiligen Gebäudes, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter. Mit dem Stufenmodell wird die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter an den jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro m² Wohnfläche geknüpft.

Diese 10 Stufen sollen für die Berechnung der Aufteilung gelten:

  • Bei Gebäuden mit einer besonders schlechten Energiebilanz (>=52 kg CO2/m2/a) übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten.
  • Für Gebäude mit einer Energiebilanz von 47 bis <52 kg CO2/m²/a entspricht die Aufteilung 20 % Mieter und 80 % Vermieter.
  • Für Gebäude mit einer Energiebilanz von 42 bis <47 kg CO2/m²/a entspricht die Aufteilung 30 % Mieter und 70 % Vermieter.
  • Für Gebäude mit einer Energiebilanz von 37 bis <42 kg CO2/m²/a entspricht die Aufteilung 40 % Mieter und 60 % Vermieter.
  • Für Gebäude mit einer Energiebilanz von 32 bis <37 kg CO2/m²/a entspricht die Aufteilung 50 % Mieter und 50 % Vermieter.
  • Für Gebäude mit einer Energiebilanz von 27 bis <32 kg CO2/m²/a entspricht die Aufteilung 60 % Mieter und 40 % Vermieter.
  • Für Gebäude mit einer Energiebilanz von 22 bis <27 kg CO2/m²/a entspricht die Aufteilung 70 % Mieter und 30 % Vermieter.
  • Für Gebäude mit einer Energiebilanz von 17 bis <22 kg CO2/m²/a entspricht die Aufteilung 80 % Mieter und 20 % Vermieter.
  • Für Gebäude mit einer Energiebilanz von 12 bis<17 kg CO2/m²/a entspricht die Aufteilung 90 % Mieter und 10 % Vermieter.
  • Wenn das Gebäude mindestens dem Standard Effizienzhaus 55 entspricht, müssen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen.
Das Stufenmodell gilt für alle Wohngebäude und für Gebäude mit gemischter Nutzung, die überwiegend Wohnzwecken dienen, wenn Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen. Das Modell beruht auf Daten, die im Rahmen der Heizkostenabrechnung bereits erhoben werden. Die Mietparteien teilen die CO2-Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung selbst untereinander auf. Den Vermietern werden mit der Brennstoffrechnung alle erforderlichen Daten an die Hand gegeben, sodass sie die CO2-Kosten leicht verteilen können.

Für Nichtwohngebäude wird zunächst eine 50-50-Lösung geregelt. Die CO2-Kosten werden hier pauschal hälftig zwischen Mieter und Vermieter geteilt.

Wie wird die Kostenübernahme für Mieter:innen geregelt, die sich selbst mit Brennstoff versorgen?
Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung. Mieter:innen, die sich selbst mit Brennstoffen versorgen, können dem Vermieter gegenüber Erstattungsansprüche geltend machen. Dafür haben sie 12 Monate Zeit. Brennstofflieferanten sind verpflichtet, ihnen Informationen zum Erstattungsverfahren zukommen zu lassen.

Ausnahmen und Übergangsregelungen
Das Gesetz sieht Ausnahmen von der vorgesehenen Aufteilung der Kosten dort vor, wo der CO2-Preis seine Anreizwirkung zur Sanierung nicht entfalten kann. So können die Vermieter, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten unter Umständen nur einen eingeschränkten Beitrag zur energetischen Sanierung leisten und werden in diesen Fällen deshalb teilweise oder vollständig von ihrem Anteil befreit. Der Gasverbrauch, den die Verwendung eigener Gasherde verursachen, wird im Wege einer 5-%-Pauschale vom CO2-Kostenanteil des Vermieters abgezogen.

Stellt ein Vermieter den Betrieb einer Gastherme auf einen klimaneutralen, aber teureren Ersatzbrennstoff um, so ist die Umlage der Brennstoffkosten auf den Mieter auf den Grundversorgungstarif für Erdgas begrenzt. Wird auf ein Brennstoffgemisch aus Erdgas und Biogas umgestellt, kann der Vermieter aber weiterhin die darauf anfallenden CO2-Kosten verteilen.

Ab wann soll die neue Regelung zum CO2-Preis gelten?
Die Regelung soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten und auf alle Abrechnungszeiträume anwendbar sein, die an oder nach diesem Tag beginnen. Weiter sollen bei der Anwendung des Stufenmodells Brennstofflieferungen außer Betracht bleiben, die nach alter Rechtslage abgerechnet wurden. Für diese liegen den Vermietern noch nicht die Daten vor, die sie für die Einstufung ihres Gebäudes und für die Aufteilung der CO2-Kosten gegenüber ihren Mietern benötigen.

Den kompletten Gesetzentwurf für das "Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG" finden Sie hier.


von Niklas Fittkow 16. September 2025
Im Rahmen der Sommerumfrage 2025 zu den Sparmotiven der Bundesbürger hat das Meinungsforschungsinstitut Kantar im Auftrag des Verbands der Privaten Bausparkassen über 2.000 Bundesbürger im Alter von über 14 Jahren befragt. Wie die Ergebnisse zeigen, zeichnet sich ein Stimmungsumschwung ab: Nur noch 33% der Befragten geben Wohneigentum als Sparziel an, was einem Rückgang um zehn Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr entspricht. Vor allem bei jüngeren und mittleren Altersgruppen büßt das Sparmotiv „eigenes Zuhause“ deutlich ein. „Viele Menschen scheinen inzwischen zu glauben, dass Wohneigentum für sie ohnehin nicht mehr realistisch ist – und haben sich damit abgefunden“, erklärt Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten Bausparkassen. „Das ist gesellschaftspolitisch ein Alarmsignal. Der Rückzug aus dem Eigentumswunsch ist ein stiller Rückzug aus einer wichtigen Säule der privaten Daseinsvorsorge.“ Sparmotiv Altersvorsorge dominiert Der Umfrage zufolge sparen die Menschen statt für Wohneigentum zunehmend für Altersvorsorge (60%) und Konsum (44%). Kapitalanlage rangiert mit 34% auf Rang 3, wohingegen Wohneigentum nur noch Platz 4 einnimmt. „Wir werden sehen, ob sich dieser Trend in den Anlageformen der kommenden Herbstumfrage 2025 weiter fortsetzt“, so König. Die Ergebnisse würden die Herausforderungen auf dem Immobilienmarkt verdeutlichen: Hohe Kosten, regulatorische Unsicherheiten und fehlende Förderimpulse sind für immer mehr Menschen, vor allem jüngere, offebnar der Anlass, den Traum von den eigenen vier Wänden aufzugeben. Der Verband fordert daher gezielte Maßnahmen, um Eigentumsbildung wieder möglich zu machen – besonders für Familien und Normalverdienende. Quelle ( ASSCompact )
von Niklas Fittkow 15. September 2025
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von Niklas Fittkow 15. September 2025
Für das zweite Quartal 2025 liegt eine Auswertung des German Real Estate Index (GREIX) vor, einem Gemeinschaftsprojekt der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, ECONtribute und dem Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel). Dabei werden die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse, die notariell beglaubigte Verkaufspreise enthalten, ausgewertet. Demnach sind die Preise für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser im Zeitraum von April bis Juni moderat gestiegen. Größte Preisdynamik bei Einfamilienhäusern Am deutlichsten haben die Preise für Einfamilienhäuser zugelegt, wohingegen Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser nur leicht und im Gleichschritt mit der allgemeinen Teuerung gestiegen sind. Gegenüber dem Vorquartal (Q2 2025 zu Q1 2025) haben die Preise für Eigentumswohnungen um 0,7% angezogen. Mehrfamilienhäuser wurden um 1,0% teurer, Einfamilienhäuser um 2,0%. Gemessen in aktueller Kaufkraft blieben die Preise für Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser praktisch konstant, Einfamilienhäuser verteuerten sich leicht um gut 1%. „Wir sehen eine ähnliche Entwicklung wie im ersten Quartal 2025. Die Preise ziehen weiterhin an, aber es gibt keine riesigen Sprünge“, erklärt Jonas Zdrzalek, Immobilienmarktexperte am IfW Kiel. Rekordniveau von 2022 noch lange nicht in Sicht Fast überall bewegen sich die Kaufpreise aktuell noch deutlich unter den Allzeithochs aus dem Jahr 2022. Den Experten zufolge würden die Preise angesichts der aktuell eher schwachen Dynamik das Niveau von 2022 im bundesweiten Durchschnitt erst in rund vier Jahren wieder erreichen. Etwas deutlicher fällt das Preiswachstum im Vorjahresvergleich (Q2 2025 zu Q2 2024) aus: Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser wurden jeweils 2,7% teurer verkauft. Die Preise für Einfamilienhäuser haben sogar um 3,7% angezogen. Steigende Preise in Leipzig In den größten deutschen Städten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Köln, München und Stuttgart legten die Immobilienpreise im Vergleich zum ersten Quartal 2025 insgesamt eher eine kleine Verschnaufpause ein. So sind die Preise in Düsseldorf um 1% gestiegen, in Köln und Frankfurt um jeweils 0,9% und damit ebenfalls eher moderat. Leichte Rückgänge wies Stuttgart auf meinem einem Minus von 0,6% ebenso wie Berlin mit einem Minus von 1,0%. Anders die Entwicklung Leipzig, wo die Preise im Vergleich zum Vorquartal um 2,9% gestiegen sind und ein neues Allzeithoch erklommen haben. „Das Niveau der Quadratmeterpreise ist dort noch immer relativ niedrig. Daher gibt es noch viel Potenzial nach oben, das jetzt offenbar ausgenutzt wird“, so Zdrzalek. Damit lässt Leipzigs Immobiliendynamik die anderen Top-8-Städte weit hinter sich, wo die Preise noch deutlich unter ihren Höchstständen aus dem Jahr 2022 notierten. Im bundesweiten Schnitt betrug der Abstand noch über 10%, in München, Hamburg und Stuttgart sogar über 15%. Weitere Informationen zur Auswertung gibt es aus der Seite des IfW Kiel . Quelle: ( ASSCompact )
von Niklas Fittkow 15. September 2025
Wie die Daten des Kreditvermittler Dr. Klein zeigen, werden Immobilien als Kapitalanlage immer gefragter. So hat sich er Anteil an Finanzierungen für Immobilien zur Vermietung seit dem Jahr 2015 um knapp zwei Drittel erhöht. „Ein passives Einkommen zu haben, war schon immer von Vorteil. Vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Mieten der vergangenen Jahre lohnt sich das Invest in eine Immobilie zur Vermietung umso mehr“, erklärt Roland Lenz, Spezialist für Baufinanzierung bei Dr. Klein in Stuttgart. Dies gelte trotz der ebenfalls gestiegenen Kaufpreise für Wohneigentum. Denn: „Da die Nachfrage bekanntlich den Preis bestimmt, werden die Mieten aufgrund des viel zu knappen Wohnraums auch in Zukunft weiter steigen“, so Lenz weiter. Gut die Hälfte setzt auf eine Wohnung als Renditeobjekt Laut einer Umfrage der Dr. Klein Privatkunden AG möchten 55% der potenziellen Kapitalanleger als Renditeobjekt eine Wohnung kaufen, ein Ein- oder Mehrfamilienhaus dagegen jeweils nur knapp ein Fünftel (19 bzw. 18%). „Insbesondere zum Einstieg sind eher kleinere Wohnungen um die 40 bis 50 Quadratmeter gefragt. Sie lassen sich in der Regel gut finanzieren und leicht vermieten“, weiß Lenz aus der Praxis zu berichten. „Häufig wird beim Kauf auch ein bestehendes Mietverhältnis übernommen und fortgeführt. Das hat den großen Vorteil, dass von Anfang an Miete fließt und die monatliche Kreditrate abgesichert ist.“ Der Umfrage zufolge sind vor allem neuere Bestandsimmobilien gefragt: 55% der zukünftigen Vermieter favorisieren ein Objekt, das nicht älter als 30 Jahre ist. Nur 26% möchte in einen Neubau investieren. Risiken absichern Dem Experten von Dr. Klein zufolge empfiehlt es sich bei Immobilien zur Kapitalanlage mit Blick auf das Risiko von Mietausfällen die Tilgung nicht zu hoch anzusetzen. „Dies hat zum einen steuerliche Vorteile, zum anderen aber lassen sich so mit der Zeit Rücklagen bilden, die Mietausfälle kompensieren können“, meint Lenz. Auch die Vereinbarung eines Tilgungssatzwechsels kann bei der Finanzierung sinnvoll sein. Damit besteht vor allem i bei einem längeren Mietausfall die Option, über eine niedrigere Tilgung die monatliche Kreditrate zu verringern. Beratung gefragt Wie die Umfrage weiter zeigt, haben drei Viertel derjenigen, die bis zum Jahr 2030 ein Renditeobjekt erwerben wollen, bereits eine oder mehrere Immobilien. Trotz der Erfahrung beim Immobilienkauf hält gut die Hälfte eine Finanzierungsberatung für erforderlich. Quelle: ( ASSCompact )
von Niklas Fittkow 28. April 2024
Die Anlage Vermögenswirksamer Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz wird Sie begeistern, denn im Idealfall hat der VL-Vertrag 2 „Sponsoren“: Zuschuss vom Arbeitgeber, bis zu 20% Förderung vom Staat
von Niklas Fittkow 28. April 2024
Das Girokonto ist in Deutschland die beliebteste Form, um Geld auf die hohe Kante zu legen. Das stellte das Umfrageinstitut Kantar fest, als es im Auftrag des Verbands der Privaten Bausparkassen mehr als 2.000 Personen im Alter von über 14 Jahren befragte. Mit einer Zustimmungsquote von 41 Prozent erreicht das Girokonto damit auch in diesem Jahr wieder die Spitzenposition und konnte gegenüber 2023 sogar um 3 Prozentpunkte zulegen. Unverändert auf Platz 2 steht das Sparbuch. 35 Prozent legen darauf ihr Geld an – nach 33 Prozent im Vorjahr. Auf Platz 3 mit 28 Prozent stehen, mit einem Zuwachs von 8 Prozentpunkten, kurzfristige Geldanlagen wie Tagesgeldkonten/Festgeldkonten/Termingelder. 2023 nahmen sie nur Platz 7 ein. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen damit acht von zehn Anlageformen ein zum Teil deutliches Plus und nur zwei ein leichtes Minus. „Angesichts eines schwachen Wirtschaftswachstums halten die Bürger ihr Geld zusammen. Sicher und kurzfristig verfügbar, ist für viele der Hauptsparanreiz“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten Bausparkassen, Christian König.
von Niklas Fittkow 22. April 2024
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von Niklas Fittkow 22. April 2024
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von Niklas Fittkow 22. April 2024
Seit gut zwei Jahren ist in der Finanzwelt die Inflation wieder ein großes Thema. Auch wenn die Europäische Zentralbank die Teuerung durch die Zinswende wieder einigermaßen in den Griff bekommen hat (im Februar 2024 lag sie bei 2,5% p. a.), dürfte sie bei den Verbrauchern deutliche Spuren hinterlassen haben. Denn mit einer hohen Inflation wird es auch zunehmend schwieriger, den Lebensunterhalt zu finanzieren. Wie Sparer und Konsumenten darauf reagieren, hat das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) in einer Studie namens „Wenn der Euro an Wert verliert“ untersucht. Und diese Reaktionen fallen, so das DIA in einer Mitteilung zur Studie, ganz unterschiedlich aus. Vorsorge lohnt sich weiterhin Positiv sei laut DIA zu bewerten, dass die Bereitschaft, fürs Alter oder für unterschiedliche Fährnisse des Lebens vorzusorgen, im Gefolge der Inflation nicht gelitten habe. Denn 55% der Teilnehmer hätten in der Vergangenheit Geld für Vorsorgezwecke zurückgelegt. 60% meinen unter den Bedingungen einer deutlich höheren Inflation, dass sich Vorsorge derzeit weiterhin lohne. Dies sei laut DIA zwar immer noch ein unbefriedigender Anteil an der gesamten Bevölkerung, aber zumindest wurde die Vorsorge insgesamt in Deutschland wegen der Teuerung nicht zurückgefahren, sondern die Bereitschaft dazu sei sogar leicht gestiegen. Abstriche am Konsum Allerdings hätten die Umfrageteilnehmer an anderer Stelle gespart. Wenn Waren des täglichen Bedarfs, Mieten, Energie, Reisen oder Restaurantbesuche teurer werden, dann stünden laut DIA zwei Optionen zur Wahl: den Konsum einschränken oder das Einkommen erhöhen, um keine Abstriche am bisherigen Lebensstandard machen zu müssen. 31% hätten sich laut der Umfrage, die von INSA Consulere im Auftrag des DIA durchgeführt wurde, für Einkommensverbesserungen entschieden. Jeweils ein Fünftel habe auf bezahlte Überstunden oder eine Gehaltsforderung gesetzt. Aber auch Nebenjobs oder Mehrarbeit von Haushaltsmitgliedern habe zu den Anpassungsreaktionen auf der Einkommensseite gehört. Das Problem dabei sei nur, dass die schon durchgeführten oder zumindest geplanten Maßnahmen oftmals nicht ausreichen würden, um die Teuerung vollständig zu kompensieren. „So erwarten Personen mit den aufgeführten Verhaltensänderungen zwar öfter als andere tatsächliche Einkommensverbesserungen, allerdings glaubt auch von ihnen weniger als die Hälfte an reale Erhöhungen“, erklärt Dr. Reiner Braun, einer der beiden Autoren der DIA-Studie. Sprich: Unter dem Strich ist nominal zwar mehr Geld in der Haushaltskasse, aber die erlebten Preissteigerungen konnten damit nicht gänzlich aufgefangen werden. Angepasste verfolgen eine Doppelstrategie Die in der Studie als „Angepassste“ bezeichnete Personengruppe verfolge laut DIA eine Doppelstrategie. Sie suchen nach Einnahmesteigerungen und schränken sich doch gleichzeitig ein. Neben den Angepassten, die bereits hohe Konsumeinschränkungen realisiert haben und 35% aller Befragten ausmachen, führt die Studie auf der Grundlage der von den Autoren entwickelten Betroffenheitstypologie noch zwei weitere Personencluster auf: die „Anpassungswilligen“ und die „Nicht-Angepassten“. Erstgenannte zeigen eine hohe Bereitschaft, ihren Konsum einzuschränken, und haben einen Anteil von 35% unter allen Befragten. Unter den Nicht-Angepassten (26%) ist die Bereitschaft auf Konsumverzicht gering, was laut DIA auch mit ihrem sozialen Status zusammenhänge. Sparer in der Zwickmühle Bei einer hohen Inflation wird jedoch nicht nur der Konsum, sondern auch das Sparen beeinträchtigt. Einerseits engt sie den Spielraum ein, einen Teil des Einkommens nicht für den heutigen Konsum aufzuwenden, sondern auf die hohe Kante für später zu legen. Andererseits müsste aber gerade mehr gespart werden, wenn auch in Zukunft der bisherige Lebensstandard aufrechterhalten werden soll. Wie entscheiden sich Sparer und Konsumenten in diesem Konflikt? Jeder Dritte gab dem DIA zufolge in der Befragung an, dass er sein Sparverhalten geändert habe. Davon sagten wiederum zwei Drittel, dass sie derzeit mehr sparen wollen. Ein Drittel hingegen will die Bildung von Rücklagen zurückfahren, oftmals wahrscheinlich aus dem trivialen Grund, weil das verfügbare Haushaltseinkommen wegen der höheren Konsumausgaben Sparen nicht mehr zulässt. Rücklagen hängen am Einkommen Aufschlussreich sind auch die angeführten Bedingungen, unter denen wieder mehr gespart würde. Die mit 60% am häufigsten genannte Voraussetzung ist, so das DIA, einleuchtend: bei höherem Einkommen. Höhere Erträge als Anreiz für starkes Sparen nannten hingegen nur 36% der Befragten. Knapp jeder Dritte (31%) machte Garantien bei den Sparprodukten zur Vorbedingung. Letzteres wirft für das DIA ein bezeichnendes Licht auf die seit Jahren schon andauernde Diskussion, dass deutsche Sparer auf Garantien abonniert sind. (mki) Über die Studie Die Studie „Wenn der Euro an Wert verliert“ basiert auf den Ergebnissen einer repräsentativen Umfrage, die von INSA Consulere im Zeitraum vom 22. bis 30.05.2023 durchgeführt wurde. Daran nahmen 2.000 Personen aus Deutschland ab 18 Jahren teil. Die Zusammenfassung der Studie und die kompletten Ergebnisse finden Sie hier . Quelle ( AssCompact )
von Niklas Fittkow 22. April 2024
2% p. a. lautet die magische Marke, die die Experten der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt seit Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar 2022 besonders stark im Visier haben. Denn ab diesem Zeitpunkt ging die Inflationsrate für mehrere Monate rapide nach oben und die Notenbank leitete die Zinswende ein, um wieder auf das Zielniveau der besagten 2% p. a. zu kommen. Jetzt, gut zwei Jahre später, könnte man so langsam die Inflation als „im Griff“ bezeichnen, denn der Wert geht sowohl in Deutschland als auch im Euroraum allgemein immer weiter nach unten. Abwärtstrend bei der Inflation Das Statistische Bundesamt (Destatis) bescheinigte am Dienstag für den März 2024 vorläufig eine Inflationsrate von 2,2% – der niedrigste Wert seit April 2021, als sie, wie aus dem Lehrbuch, bei 2% stand. Die Kerninflation, also die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, werde laut Destatis voraussichtlich bei 3,3% liegen. Nennenswert ebenso: Trotz der im Januar 2024 ausgelaufenen Preisbremsen für Energieprodukte und der ebenfalls ab Januar 2024 auf die Preise für fossile Brennstoffe wie Kraftstoffe, Heizöl und Erdgas wirkenden CO2-Preiserhöhung waren die Energiepreise im März 2024 um 2,7% niedriger als im Vorjahresmonat. Und auch die Preise für Nahrungsmittel lagen mit –0,7% unter den Preisen des Vorjahresmonats – zum ersten Mal seit sage und schreibe neun Jahren. Auch das Statistische Amt der Europäischen Union, kurz Eurostat, hat am Mittwoch im Rahmen einer Schnellschätzung positive Nachrichten zur Inflation verkündet. Denn im Euroraum wird die jährliche Inflation im März 2024 auf 2,4% geschätzt, gegenüber 2,6% im Februar. Im Hinblick auf die Hauptkomponenten der Inflation im Euroraum wird laut Eurostat erwartet, dass „Dienstleistungen“ im März die höchste jährliche Rate aufweisen (4,0%, unverändert gegenüber Februar), gefolgt von „Lebensmitteln, Alkohol und Tabak“ (2,7% gegenüber 3,9% im Februar), „Industriegütern ohne Energie“ (1,1% gegenüber 1,6% im Februar) und „Energie“ (-1,8% gegenüber –3,7% im Februar). Tiefpunkt erreicht? Dr. Michael Heise, Chefökonom des Vermögensverwalters HQ Trust, sieht in der von Destatis veröffentlichten Inflationsentwicklung für Deutschland den Tiefpunkt für 2024 erreicht. Es werde „höchstwahrscheinlich“ nicht mehr viel besser werden. Unter bestimmten Bedingungen werde sogar eher das Gegenteil der Fall sein: „Sollte es nicht zu unerwarteten Rückgängen der Weltmarktpreise für Öl und Gas kommen, dürfte der Gesamtindex der Verbraucherpreise in den kommenden Monaten zumindest wieder leicht in Richtung 2,5% ansteigen“, so Heise. Denn: Der Rückgang im März sei nicht zuletzt den gegenüber dem Vorjahr gesunkenen Preisen für Energie zuzuschreiben. „Unerwartet“ dürften Preisrückgänge bei den Energiekosten u. a. wegen der Mehrwertsteuererhöhung für Gas ab dem 01.04.2024 sein, wie auch KfW-Chefvolkswirtin Dr. Fritzi Köhler-Geib anmerkt. Sie sieht in einem Statement schon im April einen Preisschub bei der Gas- und Wärmeversorgung kommen. Die hohe Dienstleistungsinflation, die im Euroraum 4% und in Deutschland 3,7% beträgt, bezeichnet Köhler-Geib als „Wermutstropfen“ und „unkomfortabel hoch“. Einen wesentlichen Anteil daran dürfte ihrer Meinung nach das in diesem Jahr frühe Osterfest gehabt haben. Denn insbesondere Urlaubsreisen dürften sich hierdurch im März kräftig verteuert haben. Womit rechnen die Unternehmen? Die niedrigere Inflation spiegelt sich auch in Zahlen des ifo Instituts wider. Dieses fragt monatlich die Preiserwartungen von Unternehmen in Deutschland ab. Jenes Barometer ist im März auf 14,3 Punkte gesunken, nach 15,0 im Februar, und hat somit ebenso den niedrigsten Wert seit 2021 erreicht. Vor allem in den konsumnahen Branchen planen demnach weniger Unternehmen, ihre Preise anzuheben. Rückgänge bei den Preiserwartungen gab es im Einzelhandel und in der Gastronomie. Leichte Anstiege gab es bei den Hotels und den Reiseveranstaltern. Zinssenkung wann? Angesichts dieser Inflationsentwicklung dürften viele Finanzexperten schon mit den Hufen scharren – denn hört man sich in der Branche um, könnte man dem Glauben verfallen, es gebe aktuell wenig Wichtigeres als die Zinssenkungen und dahingehend die Frage nach dem „Wann“. Bei der letzten Sitzung der EZB Anfang März stellte Präsidentin Christine Lagarde den ersten Zinsschritt nach unten bereits in Aussicht, allerdings ohne sich dabei auf einen Zeitraum festnageln zu lassen. Anfangs hatten einige Experten bereits den April prognostiziert, dann hieß es Juni. Und diese Ansicht scheinen auch die meisten noch zu teilen. Für HQ-Trust-Chefökonom Heise sei es nach eigener Aussage noch zu früh für eine Lockerung der stabilitätsorientierten Geldpolitik und bezieht sich dabei auf die noch etwas höhere Teuerung im Euroraum im Vergleich zu der in Deutschland. Auch die DWS sieht im April keine veränderte EZB-Politik kommen, so Ulrike Kastens, Volkswirtin Europa bei der Deutsche-Bank-Tochter. „In verschiedenen Statements haben die EZB-Vertreter klar gemacht, dass sie mehr Daten zur Einschätzung des unterliegenden Inflationstrends benötigen. Dies dürfte auch im April die Kernbotschaft von EZB-Präsidentin Lagarde bleiben, da wichtige Lohndaten erst in den nächsten Wochen zur Veröffentlichung anstehen.“ Kastens erwarte daher eine Bestätigung des Leitzinses von 4% bei der kommenden EZB-Sitzung am 11. April, mit der Aussicht auf eine erste Zinssenkung im Juni. Und auch KFW-Chefvolkswirtin Fritzi Köhler-Geib sieht die Vorsicht als Mutter der Porzellankiste. Denn sie warnt in ihrem Statement schlicht: „Auf den letzten Metern zum Inflationsziel könnte es noch holprig werden.“ Quelle ( AssCompact )