Update: Mieter und Vermieter teilen CO2-Preis ab 2023

9. Dezember 2022

Bundesrat stimmt Gesetz zu / 10-Stufen-Modell für Berechnung

Der Bundesrat hat am 25.11.2022 dem Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten zugestimmt. Ab 2023 wird demnach der CO2-Preis zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt. Grundlage dafür ist ein 10-Stufen-Modell - je nach Energiestandard der Immobilie unterscheidet sich die Kostenaufteilung. Die Neuregelung soll für alle Abrechnungszeiträume ab Januar 2023 gelten und am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Alle Infos und Details.

Update 25.11.2022: Der Bundesrat hat dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden - es soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.


Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben - die sogenannte CO2-Abgabe. Dieser CO2-Preis verteuert beispielsweise das Heizen mit Öl und Gas. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen.

CO2-Preis wird künftig zwischen Mietern und Vermietern geteilt
Für Wohngebäude wird ab 2023 ein Stufenmodell eingeführt, dass die CO2-Kosten anhand der energetischen Qualität des Gebäudes aufteilt.

Für Wohngebäude und Gebäude mit gemischter Nutzung gilt ab 2023:
Mit einem Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten künftig anteilig umgelegt: Je schlechter die energetische Qualität des jeweiligen Gebäudes, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter. Mit dem Stufenmodell wird die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter an den jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro m² Wohnfläche geknüpft.

Diese 10 Stufen sollen für die Berechnung der Aufteilung gelten:

  • Bei Gebäuden mit einer besonders schlechten Energiebilanz (>=52 kg CO2/m2/a) übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten.
  • Für Gebäude mit einer Energiebilanz von 47 bis <52 kg CO2/m²/a entspricht die Aufteilung 20 % Mieter und 80 % Vermieter.
  • Für Gebäude mit einer Energiebilanz von 42 bis <47 kg CO2/m²/a entspricht die Aufteilung 30 % Mieter und 70 % Vermieter.
  • Für Gebäude mit einer Energiebilanz von 37 bis <42 kg CO2/m²/a entspricht die Aufteilung 40 % Mieter und 60 % Vermieter.
  • Für Gebäude mit einer Energiebilanz von 32 bis <37 kg CO2/m²/a entspricht die Aufteilung 50 % Mieter und 50 % Vermieter.
  • Für Gebäude mit einer Energiebilanz von 27 bis <32 kg CO2/m²/a entspricht die Aufteilung 60 % Mieter und 40 % Vermieter.
  • Für Gebäude mit einer Energiebilanz von 22 bis <27 kg CO2/m²/a entspricht die Aufteilung 70 % Mieter und 30 % Vermieter.
  • Für Gebäude mit einer Energiebilanz von 17 bis <22 kg CO2/m²/a entspricht die Aufteilung 80 % Mieter und 20 % Vermieter.
  • Für Gebäude mit einer Energiebilanz von 12 bis<17 kg CO2/m²/a entspricht die Aufteilung 90 % Mieter und 10 % Vermieter.
  • Wenn das Gebäude mindestens dem Standard Effizienzhaus 55 entspricht, müssen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen.
Das Stufenmodell gilt für alle Wohngebäude und für Gebäude mit gemischter Nutzung, die überwiegend Wohnzwecken dienen, wenn Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen. Das Modell beruht auf Daten, die im Rahmen der Heizkostenabrechnung bereits erhoben werden. Die Mietparteien teilen die CO2-Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung selbst untereinander auf. Den Vermietern werden mit der Brennstoffrechnung alle erforderlichen Daten an die Hand gegeben, sodass sie die CO2-Kosten leicht verteilen können.

Für Nichtwohngebäude wird zunächst eine 50-50-Lösung geregelt. Die CO2-Kosten werden hier pauschal hälftig zwischen Mieter und Vermieter geteilt.

Wie wird die Kostenübernahme für Mieter:innen geregelt, die sich selbst mit Brennstoff versorgen?
Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung. Mieter:innen, die sich selbst mit Brennstoffen versorgen, können dem Vermieter gegenüber Erstattungsansprüche geltend machen. Dafür haben sie 12 Monate Zeit. Brennstofflieferanten sind verpflichtet, ihnen Informationen zum Erstattungsverfahren zukommen zu lassen.

Ausnahmen und Übergangsregelungen
Das Gesetz sieht Ausnahmen von der vorgesehenen Aufteilung der Kosten dort vor, wo der CO2-Preis seine Anreizwirkung zur Sanierung nicht entfalten kann. So können die Vermieter, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten unter Umständen nur einen eingeschränkten Beitrag zur energetischen Sanierung leisten und werden in diesen Fällen deshalb teilweise oder vollständig von ihrem Anteil befreit. Der Gasverbrauch, den die Verwendung eigener Gasherde verursachen, wird im Wege einer 5-%-Pauschale vom CO2-Kostenanteil des Vermieters abgezogen.

Stellt ein Vermieter den Betrieb einer Gastherme auf einen klimaneutralen, aber teureren Ersatzbrennstoff um, so ist die Umlage der Brennstoffkosten auf den Mieter auf den Grundversorgungstarif für Erdgas begrenzt. Wird auf ein Brennstoffgemisch aus Erdgas und Biogas umgestellt, kann der Vermieter aber weiterhin die darauf anfallenden CO2-Kosten verteilen.

Ab wann soll die neue Regelung zum CO2-Preis gelten?
Die Regelung soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten und auf alle Abrechnungszeiträume anwendbar sein, die an oder nach diesem Tag beginnen. Weiter sollen bei der Anwendung des Stufenmodells Brennstofflieferungen außer Betracht bleiben, die nach alter Rechtslage abgerechnet wurden. Für diese liegen den Vermietern noch nicht die Daten vor, die sie für die Einstufung ihres Gebäudes und für die Aufteilung der CO2-Kosten gegenüber ihren Mietern benötigen.

Den kompletten Gesetzentwurf für das "Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG" finden Sie hier.


von Niklas Fittkow 28. April 2024
Die Anlage Vermögenswirksamer Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz wird Sie begeistern, denn im Idealfall hat der VL-Vertrag 2 „Sponsoren“: Zuschuss vom Arbeitgeber, bis zu 20% Förderung vom Staat
von Niklas Fittkow 28. April 2024
Das Girokonto ist in Deutschland die beliebteste Form, um Geld auf die hohe Kante zu legen. Das stellte das Umfrageinstitut Kantar fest, als es im Auftrag des Verbands der Privaten Bausparkassen mehr als 2.000 Personen im Alter von über 14 Jahren befragte. Mit einer Zustimmungsquote von 41 Prozent erreicht das Girokonto damit auch in diesem Jahr wieder die Spitzenposition und konnte gegenüber 2023 sogar um 3 Prozentpunkte zulegen. Unverändert auf Platz 2 steht das Sparbuch. 35 Prozent legen darauf ihr Geld an – nach 33 Prozent im Vorjahr. Auf Platz 3 mit 28 Prozent stehen, mit einem Zuwachs von 8 Prozentpunkten, kurzfristige Geldanlagen wie Tagesgeldkonten/Festgeldkonten/Termingelder. 2023 nahmen sie nur Platz 7 ein. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen damit acht von zehn Anlageformen ein zum Teil deutliches Plus und nur zwei ein leichtes Minus. „Angesichts eines schwachen Wirtschaftswachstums halten die Bürger ihr Geld zusammen. Sicher und kurzfristig verfügbar, ist für viele der Hauptsparanreiz“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten Bausparkassen, Christian König.
von Niklas Fittkow 22. April 2024
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von Niklas Fittkow 22. April 2024
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von Niklas Fittkow 22. April 2024
Seit gut zwei Jahren ist in der Finanzwelt die Inflation wieder ein großes Thema. Auch wenn die Europäische Zentralbank die Teuerung durch die Zinswende wieder einigermaßen in den Griff bekommen hat (im Februar 2024 lag sie bei 2,5% p. a.), dürfte sie bei den Verbrauchern deutliche Spuren hinterlassen haben. Denn mit einer hohen Inflation wird es auch zunehmend schwieriger, den Lebensunterhalt zu finanzieren. Wie Sparer und Konsumenten darauf reagieren, hat das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) in einer Studie namens „Wenn der Euro an Wert verliert“ untersucht. Und diese Reaktionen fallen, so das DIA in einer Mitteilung zur Studie, ganz unterschiedlich aus. Vorsorge lohnt sich weiterhin Positiv sei laut DIA zu bewerten, dass die Bereitschaft, fürs Alter oder für unterschiedliche Fährnisse des Lebens vorzusorgen, im Gefolge der Inflation nicht gelitten habe. Denn 55% der Teilnehmer hätten in der Vergangenheit Geld für Vorsorgezwecke zurückgelegt. 60% meinen unter den Bedingungen einer deutlich höheren Inflation, dass sich Vorsorge derzeit weiterhin lohne. Dies sei laut DIA zwar immer noch ein unbefriedigender Anteil an der gesamten Bevölkerung, aber zumindest wurde die Vorsorge insgesamt in Deutschland wegen der Teuerung nicht zurückgefahren, sondern die Bereitschaft dazu sei sogar leicht gestiegen. Abstriche am Konsum Allerdings hätten die Umfrageteilnehmer an anderer Stelle gespart. Wenn Waren des täglichen Bedarfs, Mieten, Energie, Reisen oder Restaurantbesuche teurer werden, dann stünden laut DIA zwei Optionen zur Wahl: den Konsum einschränken oder das Einkommen erhöhen, um keine Abstriche am bisherigen Lebensstandard machen zu müssen. 31% hätten sich laut der Umfrage, die von INSA Consulere im Auftrag des DIA durchgeführt wurde, für Einkommensverbesserungen entschieden. Jeweils ein Fünftel habe auf bezahlte Überstunden oder eine Gehaltsforderung gesetzt. Aber auch Nebenjobs oder Mehrarbeit von Haushaltsmitgliedern habe zu den Anpassungsreaktionen auf der Einkommensseite gehört. Das Problem dabei sei nur, dass die schon durchgeführten oder zumindest geplanten Maßnahmen oftmals nicht ausreichen würden, um die Teuerung vollständig zu kompensieren. „So erwarten Personen mit den aufgeführten Verhaltensänderungen zwar öfter als andere tatsächliche Einkommensverbesserungen, allerdings glaubt auch von ihnen weniger als die Hälfte an reale Erhöhungen“, erklärt Dr. Reiner Braun, einer der beiden Autoren der DIA-Studie. Sprich: Unter dem Strich ist nominal zwar mehr Geld in der Haushaltskasse, aber die erlebten Preissteigerungen konnten damit nicht gänzlich aufgefangen werden. Angepasste verfolgen eine Doppelstrategie Die in der Studie als „Angepassste“ bezeichnete Personengruppe verfolge laut DIA eine Doppelstrategie. Sie suchen nach Einnahmesteigerungen und schränken sich doch gleichzeitig ein. Neben den Angepassten, die bereits hohe Konsumeinschränkungen realisiert haben und 35% aller Befragten ausmachen, führt die Studie auf der Grundlage der von den Autoren entwickelten Betroffenheitstypologie noch zwei weitere Personencluster auf: die „Anpassungswilligen“ und die „Nicht-Angepassten“. Erstgenannte zeigen eine hohe Bereitschaft, ihren Konsum einzuschränken, und haben einen Anteil von 35% unter allen Befragten. Unter den Nicht-Angepassten (26%) ist die Bereitschaft auf Konsumverzicht gering, was laut DIA auch mit ihrem sozialen Status zusammenhänge. Sparer in der Zwickmühle Bei einer hohen Inflation wird jedoch nicht nur der Konsum, sondern auch das Sparen beeinträchtigt. Einerseits engt sie den Spielraum ein, einen Teil des Einkommens nicht für den heutigen Konsum aufzuwenden, sondern auf die hohe Kante für später zu legen. Andererseits müsste aber gerade mehr gespart werden, wenn auch in Zukunft der bisherige Lebensstandard aufrechterhalten werden soll. Wie entscheiden sich Sparer und Konsumenten in diesem Konflikt? Jeder Dritte gab dem DIA zufolge in der Befragung an, dass er sein Sparverhalten geändert habe. Davon sagten wiederum zwei Drittel, dass sie derzeit mehr sparen wollen. Ein Drittel hingegen will die Bildung von Rücklagen zurückfahren, oftmals wahrscheinlich aus dem trivialen Grund, weil das verfügbare Haushaltseinkommen wegen der höheren Konsumausgaben Sparen nicht mehr zulässt. Rücklagen hängen am Einkommen Aufschlussreich sind auch die angeführten Bedingungen, unter denen wieder mehr gespart würde. Die mit 60% am häufigsten genannte Voraussetzung ist, so das DIA, einleuchtend: bei höherem Einkommen. Höhere Erträge als Anreiz für starkes Sparen nannten hingegen nur 36% der Befragten. Knapp jeder Dritte (31%) machte Garantien bei den Sparprodukten zur Vorbedingung. Letzteres wirft für das DIA ein bezeichnendes Licht auf die seit Jahren schon andauernde Diskussion, dass deutsche Sparer auf Garantien abonniert sind. (mki) Über die Studie Die Studie „Wenn der Euro an Wert verliert“ basiert auf den Ergebnissen einer repräsentativen Umfrage, die von INSA Consulere im Zeitraum vom 22. bis 30.05.2023 durchgeführt wurde. Daran nahmen 2.000 Personen aus Deutschland ab 18 Jahren teil. Die Zusammenfassung der Studie und die kompletten Ergebnisse finden Sie hier . Quelle ( AssCompact )
von Niklas Fittkow 22. April 2024
2% p. a. lautet die magische Marke, die die Experten der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt seit Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar 2022 besonders stark im Visier haben. Denn ab diesem Zeitpunkt ging die Inflationsrate für mehrere Monate rapide nach oben und die Notenbank leitete die Zinswende ein, um wieder auf das Zielniveau der besagten 2% p. a. zu kommen. Jetzt, gut zwei Jahre später, könnte man so langsam die Inflation als „im Griff“ bezeichnen, denn der Wert geht sowohl in Deutschland als auch im Euroraum allgemein immer weiter nach unten. Abwärtstrend bei der Inflation Das Statistische Bundesamt (Destatis) bescheinigte am Dienstag für den März 2024 vorläufig eine Inflationsrate von 2,2% – der niedrigste Wert seit April 2021, als sie, wie aus dem Lehrbuch, bei 2% stand. Die Kerninflation, also die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, werde laut Destatis voraussichtlich bei 3,3% liegen. Nennenswert ebenso: Trotz der im Januar 2024 ausgelaufenen Preisbremsen für Energieprodukte und der ebenfalls ab Januar 2024 auf die Preise für fossile Brennstoffe wie Kraftstoffe, Heizöl und Erdgas wirkenden CO2-Preiserhöhung waren die Energiepreise im März 2024 um 2,7% niedriger als im Vorjahresmonat. Und auch die Preise für Nahrungsmittel lagen mit –0,7% unter den Preisen des Vorjahresmonats – zum ersten Mal seit sage und schreibe neun Jahren. Auch das Statistische Amt der Europäischen Union, kurz Eurostat, hat am Mittwoch im Rahmen einer Schnellschätzung positive Nachrichten zur Inflation verkündet. Denn im Euroraum wird die jährliche Inflation im März 2024 auf 2,4% geschätzt, gegenüber 2,6% im Februar. Im Hinblick auf die Hauptkomponenten der Inflation im Euroraum wird laut Eurostat erwartet, dass „Dienstleistungen“ im März die höchste jährliche Rate aufweisen (4,0%, unverändert gegenüber Februar), gefolgt von „Lebensmitteln, Alkohol und Tabak“ (2,7% gegenüber 3,9% im Februar), „Industriegütern ohne Energie“ (1,1% gegenüber 1,6% im Februar) und „Energie“ (-1,8% gegenüber –3,7% im Februar). Tiefpunkt erreicht? Dr. Michael Heise, Chefökonom des Vermögensverwalters HQ Trust, sieht in der von Destatis veröffentlichten Inflationsentwicklung für Deutschland den Tiefpunkt für 2024 erreicht. Es werde „höchstwahrscheinlich“ nicht mehr viel besser werden. Unter bestimmten Bedingungen werde sogar eher das Gegenteil der Fall sein: „Sollte es nicht zu unerwarteten Rückgängen der Weltmarktpreise für Öl und Gas kommen, dürfte der Gesamtindex der Verbraucherpreise in den kommenden Monaten zumindest wieder leicht in Richtung 2,5% ansteigen“, so Heise. Denn: Der Rückgang im März sei nicht zuletzt den gegenüber dem Vorjahr gesunkenen Preisen für Energie zuzuschreiben. „Unerwartet“ dürften Preisrückgänge bei den Energiekosten u. a. wegen der Mehrwertsteuererhöhung für Gas ab dem 01.04.2024 sein, wie auch KfW-Chefvolkswirtin Dr. Fritzi Köhler-Geib anmerkt. Sie sieht in einem Statement schon im April einen Preisschub bei der Gas- und Wärmeversorgung kommen. Die hohe Dienstleistungsinflation, die im Euroraum 4% und in Deutschland 3,7% beträgt, bezeichnet Köhler-Geib als „Wermutstropfen“ und „unkomfortabel hoch“. Einen wesentlichen Anteil daran dürfte ihrer Meinung nach das in diesem Jahr frühe Osterfest gehabt haben. Denn insbesondere Urlaubsreisen dürften sich hierdurch im März kräftig verteuert haben. Womit rechnen die Unternehmen? Die niedrigere Inflation spiegelt sich auch in Zahlen des ifo Instituts wider. Dieses fragt monatlich die Preiserwartungen von Unternehmen in Deutschland ab. Jenes Barometer ist im März auf 14,3 Punkte gesunken, nach 15,0 im Februar, und hat somit ebenso den niedrigsten Wert seit 2021 erreicht. Vor allem in den konsumnahen Branchen planen demnach weniger Unternehmen, ihre Preise anzuheben. Rückgänge bei den Preiserwartungen gab es im Einzelhandel und in der Gastronomie. Leichte Anstiege gab es bei den Hotels und den Reiseveranstaltern. Zinssenkung wann? Angesichts dieser Inflationsentwicklung dürften viele Finanzexperten schon mit den Hufen scharren – denn hört man sich in der Branche um, könnte man dem Glauben verfallen, es gebe aktuell wenig Wichtigeres als die Zinssenkungen und dahingehend die Frage nach dem „Wann“. Bei der letzten Sitzung der EZB Anfang März stellte Präsidentin Christine Lagarde den ersten Zinsschritt nach unten bereits in Aussicht, allerdings ohne sich dabei auf einen Zeitraum festnageln zu lassen. Anfangs hatten einige Experten bereits den April prognostiziert, dann hieß es Juni. Und diese Ansicht scheinen auch die meisten noch zu teilen. Für HQ-Trust-Chefökonom Heise sei es nach eigener Aussage noch zu früh für eine Lockerung der stabilitätsorientierten Geldpolitik und bezieht sich dabei auf die noch etwas höhere Teuerung im Euroraum im Vergleich zu der in Deutschland. Auch die DWS sieht im April keine veränderte EZB-Politik kommen, so Ulrike Kastens, Volkswirtin Europa bei der Deutsche-Bank-Tochter. „In verschiedenen Statements haben die EZB-Vertreter klar gemacht, dass sie mehr Daten zur Einschätzung des unterliegenden Inflationstrends benötigen. Dies dürfte auch im April die Kernbotschaft von EZB-Präsidentin Lagarde bleiben, da wichtige Lohndaten erst in den nächsten Wochen zur Veröffentlichung anstehen.“ Kastens erwarte daher eine Bestätigung des Leitzinses von 4% bei der kommenden EZB-Sitzung am 11. April, mit der Aussicht auf eine erste Zinssenkung im Juni. Und auch KFW-Chefvolkswirtin Fritzi Köhler-Geib sieht die Vorsicht als Mutter der Porzellankiste. Denn sie warnt in ihrem Statement schlicht: „Auf den letzten Metern zum Inflationsziel könnte es noch holprig werden.“ Quelle ( AssCompact )
von Niklas Fittkow 22. April 2024
Wie aktuelle Zahlen des Immobilienportals ImmoScout24 zeigen, steigt das Interesse an Immobilien zum Kauf in Deutschland deutlich. Dies gilt insbesondere für die Metropolen. Dort sind Eigentumswohnungen so begehrt wie seit zwei Jahren nicht mehr. Das geht aus dem ImmoScout24 WohnBarometer für das erste Quartal 2024 hervor. „Angesichts stabiler Zinsen und unzureichender Mietangebote rückt das Thema Immobilienkauf wieder stärker in den Vordergrund. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Interesse am Eigentumserwerb erheblich gestiegen – in den Metropolen sogar um 49%“, erklärt Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24. „Der Angebotsüberhang am Kaufmarkt baut sich bereits ab. Daher nehmen wir an, dass die Kaufpreise in Zukunft steigen werden.“ Deutlich wachsende Kaufnachfrage in den Metropolen Nachdem die Nachfrage im Jahr 2021 ihren Höhepunkt erklommen hatte und dann 2022 eingebrochen war, hat das Interesse an Kaufimmobilien im Jahr 2023 bereits wieder zugelegt und nimmt seitdem deutschlandweit zu. Dies ist vor allem in den Metropolen zu beobachten, wo im Jahresvergleich das Interesse am Kauf – gemessen an den Kontaktanfragen bei ImmoScout24 – um 49% gestiegen ist. Dieser Trend zeigt sich auch im Umland der Metropolen mit einem Plus von 31% sowie in anderen Städten mit einem Anstieg von 39% sowie im ländlichen Raum mit einer Zunahme um 24%. In allen Regionen liegt die Nachfrage damit deutlich über dem Vorjahresniveau. Preise steigen leicht, bleiben aber noch unter Vorjahresniveau Laut Auswertung von ImmoScout24 haben im ersten Quartal 2024 im bundesweiten Durchschnitt die Angebotspreise für Bestandswohnungen zum Kauf um 0,6% zugelegt auf 2.490 Euro pro Quadratmeter. Unter den acht Metropolen weisen Köln und München die stärksten Anstiege auf mit 1,5% bzw. 1,3%. Einen leichten Preisrückgang um 0,1% verzeichnet lediglich Düsseldorf. Dennoch bewegen sich die Preise meist noch unter denen des Vorjahres. Deutschlandweit können Kaufinteressenten eine Bestandswohnung 2,5% günstiger erwerben als im vergangenen Jahr. Zur Entwicklung der Angebotspreise von Neubauwohnungen Was Angebotspreise für neu gebaute Eigentumswohnungen angeht, so zeigt das WohnBarometer für das erste Quartal 2024 einen bundesweiten Rückgang um 0,5% im Quartalsvergleich. Sogar in München sind die Preise gesunken, und zwar um 1,6%. Dennoch bleibt die bayerische Landeshauptstadt das teuerste Pflaster der Republik. 10.481 Euro pro Quadratmeter müssen Käufer für eine Neubauwohnung durchschnittlich aufbringen. Damit liegen die Preise in der Isarmetropole immer noch rund 3.500 Euro über dem Niveau der zweitteuersten Stadt Stuttgart. Dort kommt der Quadratmeter auf 7.014 Euro. Auch in Leipzig bewegen sich die Angebotspreise leicht unter dem Vorquartal (-0,7%). Im Jahresvergleich haben in Leipzig und Köln die Preise für Neubauwohnungen um 5,3% zugelegt. Berlin verzeichnet eine Preissteigerung von 4,8%. Preissteigerungen für Einfamilienhäuser im Jahresvergleich Gemessen am Vorquartal weisen die Preise für Einfamilienhäuser in Deutschland sowohl im Bestand (-1%) als auch im Neubau (-0,5%) nur geringe Veränderungen auf. In Düsseldorf ist im Vergleich zum Vorquartal der stärkste Preiszuwachs im Bestand zu beobachten mit einem Plus von 0,9%. In Berlin gab es den stärksten Zuwachs im Neubau, und zwar um 1,2%. Gesunken sind im ersten Quartal 2024 die Angebotspreise für Häuser im Bestand in München (-1,4%) und Stuttgart (-1,3%). In Köln und Leipzig haben sich die Preise für neu gebaute Häuser leicht verringert (-0,7%). Im Jahresvergleich zeigt sich der stärkste Preisanstieg mit 1,8% für Wohnhäuser in Düsseldorf im Bestand und in Berlin die stärkste Zunahme mit 5,4% beim Neubau. Weitere Informationen zur Auswertung gibt es auf immoscout.de . Quelle ( AssCompact )
von Niklas Fittkow 22. April 2024
Gesetzliche Grundlage zur Energieausweis-Pflicht Gesetzliche Grundlage für den Energieausweis bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Mit Ablauf der Übergangsfrist bis zum 01. Mai 2021 müssen nun alle neu zu erstellenden Energieausweise den Vorgaben des GEG entsprechen. Pflichtangaben in kommerziellen Immobilienanzeigen Diese Angaben aus dem Energieausweis sind für die Immobilienanzeige für Wohngebäude zwingend notwendig: die Art des Energieausweises (verbrauchs- oder bedarfsorientierter Ausweis) der Endenergiekennwert (in kWh/m2 a) die Energieeffizienzklasse (A+ bis H) der wesentliche Energieträger für Heizung (z. B. Öl, Gas usw.) das Baujahr des Gebäudes (z. B. 1996) und Für alle Nichtwohngebäude ist darüber hinaus der Endenergiekennwert (in kWh/m²a) getrennt nach Heizung und Strom darzustellen. Vorlage des Energieausweises bei Besichtigungen Bei der Besichtigung von Immobilien muss dem potenziellen Mieter oder Käufer der Energieausweis vorgelegt werden, damit dieser ihn rechtzeitig vor Vertragsabschluss in Kenntnis nehmen kann. In diesem müssen auch mögliche Modernisierungsempfehlungen enthalten sein. Sollte keine Besichtigung vereinbart werden, muss der Energieausweis oder eine Kopie unverzüglich vorgelegt werden. Keinen Anspruch auf einen Energieausweis haben Mieter mit bestehenden Mietverträgen. Erweiterte Aushangpflicht Behördlich genutzte Gebäude ab 250 m² Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr sind verpflichtet den Energieausweis öffentlich auszuhängen. Dies gilt auch für nichtbehördlich genutzte Gebäude, wenn auf einer Nutzfläche von mehr als 500 m² starker Publikumsverkehr stattfindet (wie z. B. in Hotels, Kaufhäusern, Restaurants oder Banken) und ein Energieausweis vorliegt. Ausnahmen der Energieausweis-Pflicht Da das GEG nur für Gebäude gilt, deren Räume unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, sind keine Energieausweise notwendig, wenn ungeheizte oder ungekühlte Gebäude oder Räume verkauft und vermietet werden (z.B. Tiefgaragenplätze, Lagerräume). Des Weiteren sind folgende Gebäude von der Ausweispflicht befreit: Gebäude mit bis zu 50 Quadratmeter Nutzfläche Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten im Jahr bestimmt sind; u.a. typische Ferienhäuser/-wohnungen Kirchen unter Denkmalschutz stehende Gebäude Abrissgebäude Strafen / Bußgelder bei Nichteinhaltung der Pflicht Verstöße gegen das GEG werden mit folgenden Ordnungswidrigkeiten geahndet: Falsche Daten für Energieausweise bereitstellen. -> Eigentümer bis 10.000 € Den Energieausweis bei Verkauf, Neuvermietung oder Neuverpachtung nicht vorlegen. -> Eigentümer bis 10.000 € Energiekennwerte in Anzeigen in kommerziellen Medien nicht angeben. -> Eigentümer bis 10.000 € Unberechtigterweise einen Energieausweis ausstellen. -> Aussteller bis 10.000 € Eine Kopie des Energieausweises und der verwendeten Daten nicht der Behörde zur Kontrolle zusenden. -> Aussteller bis 5.000 € Alle Bußgeldvorschriften sind im GEG § 108 festgelegt. Einen Energieausweis kannst du schnell und einfach bei uns erstellen. Klick dazu einfach hier .
von Niklas Fittkow 14. April 2024
Platz 10: Freising Die Top 10 der teuersten Landkreise eröffnet Freising auf Rang 10. Der Quadratmeterpreis für Eigentumswohnungen im Bestand lag im Jahr 2023 bei rund 5.603 Euro. In den meisten Landkreisen sind die Kaufpreise auch in Freising im vergangenen Jahr gefallen und inflationsbereinigt um 16,17% gesunken. Nichtsdestotrotz toppt der Quadratmeterpreis von rund 5.603 Euro drei der großen deutschen Metropolen. So sind die Preise in Köln, Stuttgart und Düsseldorf günstiger. Platz 9: Fürstenfeldbruck Wie in allen anderen neun teuersten Landkreisen ist die Immobilienkrise auch an Fürstenfeldbruck nicht spurlos vorüber gegangen und die realen Kaufpreise haben 2023 nachgegeben. Der Rückgang lag bei 16,33% und damit auf ähnlichem Niveau wie in Freising. Im Landkreis Fürstenfeldbruck westlich von München mussten Käufer für den Quadratmeter im Jahr 2023 im Schnitt 5.789 Euro hinlegen. Platz 8: Dachau Auf dem 8. Rang folgt mit dem Landkreis Dachau noch einmal Oberbayern – und noch einmal der Münchner Speckgürtel. In Dachau waren Wohnimmobilien mit einem Quadratmeterpreis von 5.861 Euro im Jahr 2023 etwas teurer als in Freising und Fürstenfeldbruck. Mit einem Rückgang um 16,91% sind die Preise in Dachau von allen Landkreisen in den Top 10 am stärksten gesunken. Platz 7: Ebersberg Auch Rang 7 geht wiederum nach Oberbayern. Ebersberg profitiert damit ebenfalls von seiner Nähe zu München. Auch deshalb dürfte die Bevölkerungszahl in den vergangenen Jahrzehnten stark gewachsen sein. Prognosen zufolge soll die Einwohnerzahl im Kreis Ebersberg in den kommenden 20 Jahren um 11% wachsen. Der Quadratmeterpreis in Ebersberg lag 2023 bei rund 5.864 Euro. Der reale Kaufpreisrückgang betrug 16,17%. Platz 6: Aurich Inmitten oberbayerischer Landkreise auf der Liste reiht sich Aurich auf Platz 6 ein. Der Landkreis, zu dem die Inseln Juist, Norderney und Baltrum gehören, befindet sich im äußersten Nordwesten Niedersachsens. Aurich ist der Aufsteiger: Gegenüber dem Vorjahr geht es von Rang 10 auf Platz 6. Der Quadratmeter in Aurich kostete 2023 ca. 6.213 Euro. Aurich weist mit nur 5,05% auch den geringsten Rückgang auf. Platz 5: Garmisch-Partenkirchen Es geht zurück nach Oberbayern: Garmisch-Partenkirchen findet sich unter den fünf teuersten Landkreisen in Deutschland. Die beliebte Tourismusregion verzeichnete 2023 einen Quadratmeterpreis von ca. 6.280 Euro. Laut Postbank Wohnatlas verringerten sich die Kaufpreise um fast 11%. Rang 4: München Position 4 im Ranking belegt der Landkreis München. Mit fast 356.000 Einwohnern ist der Kreis, der die Stadt München im Norden, Osten und Süden umschließt, der einwohnerstärkste Landkreis in Bayern. 6.882 Euro mussten Immobilienkäufer im vergangenen Jahr im Schnitt dort für den Quadratmeter ausgeben. Die Preise im Landkreis München gaben um ganze 15,52% nach. Platz 3: Starnberg Der Starnberger See ist der fünftgrößte See Deutschlands und das Naherholungsmekka der Münchner. Der Landkreis Starnberg verfügt über das höchste Pro-Kopf-Einkommen aller Landkreise in Deutschland und zählt zu den gefragtesten Lagen für Wohnimmobilien. Trotz eines Rückgangs von fast 12% bleiben die Preise auf sehr hohem Niveau. 2023 kostete der Quadratmeter in Starnberg 7.197 Euro. Platz 2: Miesbach Mit dem Tegernsee, dem Schliersee und den Gipfeln des Mangfallgebirges beheimatet der Landkreis Miesbach touristische Top-Attraktionen. In Kombination mit der Nähe zu München und seinen Speckgürteln behauptet Miesbach den Silberrang in den Top 10 der teuersten Landkreise Deutschlands. Auch wenn die Preise 2023 um über 10% gesunken sind, bleibt Miesbach mit einem Quadratmeterpreis von rund 8.166 Euro ein sehr teures Pflaster. Platz 1: Nordfriesland Angeführt wird die Rangliste nicht von einem bayerischen Landkreis, sondern von Nordfriesland. Die Nordseeregion verteidigt auch in der aktuellen Auswertung ihre Spitzenposition. Zum nördlichsten Landkreis Deutschlands gehören die beliebten Inseln Sylt, Föhr und Amrum sowie Ferienorte wie St. Peter Ording. Sylt zählt zu den teuersten Orten der Republik. Der Quadratmeterpreis lag im vergangenen Jahr bei rund 8.867 Euro, das sind 9,37% weniger als im Jahr davor.
von Niklas Fittkow 14. April 2024
Europace, die Transaktionsplattform für Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und Ratenkredite, hat aktuelle Daten des Hauspreis-Index EPX vorgelegt. Der Index basiert auf tatsächlichen Immobilienfinanzierungs-Transaktionsdaten des Europace Finanzierungsmarktplatzes. Den aktuellen Daten zufolge sind die Immobilienpreise in allen Segmenten gestiegen. Der Gesamtindex hat sich um 0,6% erhöht. Das Segment der Eigentumswohnungen weist im März eine Zunahme um 0,79% auf. Der Hauspreisindex klettert damit auf 204,40 Indexpunkte. Gegenüber dem Vorjahr sind die Preise aber noch um 2,55% gesunken. Die Preise für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser haben sich im März um 0,8% verteuert. Der Index liegt bei 192,24 Punkten. Binnen der vergangenen zwölf Monate haben die Preise noch um 3,57% nachgegeben. Auch die Neubaupreise legten zu, und zwar um 0,28%. Der Index landet bei 236,17 Punkten. Im Vorjahreszeitraum haben sich die Preise um 1,47% erhöht. Der Gesamtindex erreicht 210,94 Punkte bei einem Preiswachstum um 0,6%. Im Vorjahresvergleich sind die Preise um 1,41% gesunken. Anzeichen für Trendwende „Die aktuellen Daten aus dem Europace Hauspreisindex zeigen deutlich den Aufwärtstrend auf dem Immobilienmarkt“, sagt Stefan Münter, Co-CEO und Vorstand von Europace. „Wir beobachten einen stetigen Anstieg der Immobilienpreise über alle Segmente hinweg. Diese Zunahme signalisiert die mögliche Trendwende nach Monaten der Stagnation.“ Die steigende Nachfrage seit Jahresbeginn und der anhaltende Rückgang der Zinsen habe zu dieser Entwicklung beigetragen. Es sei deutlich zu erkennen, dass sich die Preise stabilisieren, so Münter weiter. Seiner Einschätzung nach dürften die Preise potenziell weiter steigen, was langfristig auf eine positive Entwicklung des Finanzierungsmarkts hindeute. Quelle ( AssCompact )
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